Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”, “Vereinbarung”) stellen einen rechtlich bindenden Vertrag dar, der die Bereitstellung und Nutzung professioneller Dienstleistungen durch die Luzid.Tech GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schweizerischem Recht mit Sitz in Basel, Schweiz (“Gesellschaft”, “Luzid.Tech”, “wir”, “uns” oder “unser”) regelt. Durch die Unterzeichnung einer Dienstleistungsvereinbarung, den Zugang zu unseren Dienstleistungen oder anderweitige Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft erklären Sie sich (“Kunde”, “Auftraggeber”, “Sie” oder “Ihr”) hiermit damit einverstanden, rechtlich an diese AGB in ihrer Gesamtheit gebunden zu sein.

2. Dienstleistungen

Die Gesellschaft erbringt professionelle Dienstleistungen ausschliesslich an gewerbliche Einrichtungen und Geschäftskunden gemäss ordnungsgemäss ausgeführten Dienstleistungsvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen (“SOW”), Bestellungen oder anderen bindenden schriftlichen Instrumenten (zusammen “Dienstleistungsvereinbarungen”). Alle Dienstleistungen unterliegen den hierin dargelegten Geschäftsbedingungen sowie allen zusätzlichen oder geänderten Bedingungen, die in der anwendbaren Dienstleistungsvereinbarung festgelegt sind. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Dienstleistungserbringung an jeden potentiellen Kunden nach eigenem Ermessen abzulehnen. Keine Dienstleistungen werden ohne eine vollständig ausgeführte Dienstleistungsvereinbarung mit autorisierten Unterschriften beider Parteien begonnen.

2.1 Beratungsdienstleistungen

  • Informationssicherheit und Penetrationstests: Umfassende Cybersicherheitsbewertungen, Schwachstellenanalysen, Sicherheitsaudits und Penetrationstests gemäss Industriestandards und Methodologien
  • Requirements Engineering und Lösungsarchitektur: Entwicklung technischer Spezifikationen, Systemdesign, Unternehmensarchitektur-Beratung und Lösungsentwicklungsdienstleistungen
  • Software-Qualitätssicherung und Testdienstleistungen: Entwicklung und Implementierung von Teststrategien, Qualitätssicherungsprotokollen, automatisierten Testframeworks und Software-Validierungsverfahren
  • Technische Betriebsführung und DevOps-Dienstleistungen: Infrastrukturmanagement, Continuous Integration/Continuous Deployment (CI/CD) Implementierung, Systemadministration und operative Unterstützungsdienstleistungen
  • Digitale Transformation und strategische Beratung: Strategische Beratungsdienstleistungen für digitale Transformationsinitiativen, Entwicklung von Technologie-Roadmaps und organisatorisches Änderungsmanagement
  • Software-Entwicklungsberatung: Technische Beratung für Software-Architekturdesign, Code-Review und Audit-Dienstleistungen, Optimierung von Entwicklungsmethodologien und Implementierung bewährter Software-Engineering-Praktiken
  • Software-Wartung und Support-Dienstleistungen: Laufende Wartung, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, Leistungsoptimierung und technischer Support für bestehende Softwareanwendungen und -systeme

2.2 Produkte und Lösungen

  • Kundenspezifische Software-Entwicklungsdienstleistungen: End-to-End-Entwicklung massgeschneiderter Anwendungen, Unternehmenssysteme und Drittanbieter-Integrationen gemäss Kundenspezifikationen
  • Proprietäre Software-Produkte: Einsatzbereite Softwarelösungen, Anwendungen und Tools, die von der Gesellschaft entwickelt und im Besitz der Gesellschaft sind
  • Pilot- und Beta-Produkte: Frühzeitiger Zugang zu Pre-Release-Softwarelösungen und innovativen Technologien in aktiver Entwicklung, bereitgestellt auf “wie besehen” Basis
  • Technologiebewertung und Audit-Dienstleistungen: Umfassende Bewertung bestehender technologischer Infrastruktur, Systemanalyse und strategische Empfehlungen
  • Software-Wartung und -Verbesserung: Laufender Support und Funktionsentwicklung für bestehende Software

2.3 Support-Dienstleistungen

  • Technischer Support während der Geschäftszeiten (MEZ/MESZ)
  • Prioritätssupport für aktive Engagements
  • Dokumentation und Wissenstransfer

2.4 Endbenutzer-Dienstleistungen und -Produkte

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die direkt von Endbenutzern (Privatpersonen und Mitarbeitern unserer Geschäftskunden) zugänglich sind, gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Identity Management-Dienstleistungen: Unsere Identity Management-Tools ermöglichen es Endbenutzern, Konten zu erstellen, Profile zu verwalten und den Zugang zu Systemen zu authentifizieren, die von unseren Geschäftskunden betrieben werden
  • Benutzerregistrierung und Authentifizierung: Endbenutzer können Konten über Registrierungsprozesse erstellen, die von unserer Identity Management-Plattform bereitgestellt werden
  • Kontoverwaltung: Endbenutzer können ihre Profile, Anmeldedaten und Zugriffsberechtigungen über unsere Benutzeroberflächen verwalten
  • Dienstleistungsverfügbarkeit: Endbenutzer-Dienstleistungen werden über unsere Geschäftskunden bereitgestellt, die als Dienstleistungsbetreiber fungieren

3. Engagement-Bedingungen

3.1 Dienstleistungsvereinbarungen

Spezifische Bedingungen für jedes Engagement werden detailliert in:

  • Leistungsbeschreibungen (SOW) oder Angebot mit Lieferdetails
  • Projektvorschläge
  • Service Level Agreements (SLA)
  • Pilotprogramm-Vereinbarungen

3.2 Pilotprodukte und Beta-Software

  • Pilotprodukte werden “wie besehen” nur zu Evaluierungszwecken bereitgestellt
  • Nicht für den Produktionseinsatz bestimmt, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich autorisiert
  • Feedback und Nutzungsdaten können zur Produktverbesserung gesammelt werden
  • Begrenzte Gewährleistung und Support wie in Pilotvereinbarungen spezifiziert
  • Können Fehler, Irrtümer oder unvollständige Funktionen enthalten
  • Wir können Pilotprodukte jederzeit ohne Vorankündigung einstellen

4. Gebühren und Zahlung

4.1 Preisgestaltung

  • Beratungsdienstleistungen: Stunden-, Tages- oder projektbasierte Tarife
  • Produkte: Wie in Produktvereinbarungen spezifiziert
  • Pilotprodukte: Können während der Pilotphase kostenlos oder zu reduzierten Tarifen angeboten werden
  • Einrichtungsgebühr: Von neuen Geschäftskunden kann eine einmalige Einrichtungsgebühr zur Etablierung der Geschäftsbeziehung und zum Onboarding von Dienstleistungen verlangt werden, wie von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen bestimmt

4.2 Zahlungsbedingungen

  • Kundenspezifische Arbeit: 50% Zahlung erforderlich vor Arbeitsbeginn
  • Schlusszahlung: Fällig am Lieferdatum
  • Geplante/Abonnement-Dienstleistungen: Zahlung im Voraus erforderlich
    • Rechnungen werden bis zu 1 Monat vor Dienstleistungsperiode versandt
    • Zahlung muss vor Beginn der Dienstleistungsperiode eingehen
    • Beispiel: Technische Betriebsführung wird im Voraus in Rechnung gestellt, fällig vor Monatsbeginn
  • Standardrechnungen: Zahlung fällig innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
  • Verspätete Zahlungen unterliegen Zinsen (2% pro Monat, 24% pro Jahr)
  • Zahlungsverteilung: Alle vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zuerst auf aufgelaufene Zinsen angerechnet, dann auf ausstehende Hauptbeträge in chronologischer Reihenfolge
  • Alle Preise in CHF, sofern nicht anders angegeben

4.3 Arbeitsabnahme

  • Die Abnahme der gelieferten Arbeit wird automatisch bei Zahlung gewährt
  • Zahlung stellt die Bestätigung dar, dass die Lieferobjekte den Anforderungen entsprechen
  • Alle Bedenken müssen vor der Zahlung geäussert werden

4.4 Ausgaben

  • Reise- und Unterkunftskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet
  • Vorabgenehmigung erforderlich für Ausgaben über CHF 500

4.5 Sicherheitseinlagen

  • Einlageanforderung: Die Gesellschaft kann jederzeit während der Geschäftsbeziehung eine Sicherheitseinlage vom Kunden verlangen, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten
  • Einlagebetrag: Der Einlagebetrag wird von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen bestimmt, typischerweise entsprechend einem bis drei Monaten der geschätzten Dienstleistungsgebühren
  • Eigentum: Der Kunde behält das Eigentum an den Einlagegeldern, die von der Gesellschaft auf einem separaten Konto gehalten werden
  • Verwendung der Einlage: Der Kunde autorisiert hiermit die Gesellschaft, die Einlage auf ausstehende Rechnungen anzurechnen im Falle verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung über die vereinbarten Zahlungsbedingungen hinaus
  • Rückerstattung: Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung und Begleichung aller ausstehenden Verpflichtungen wird jede verbleibende Einlage auf Verlangen des Kunden ohne ungebührliche Verzögerung zurückerstattet
  • Zinsen: Einlagen bringen keine Zinsen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich

5. Geistiges Eigentum

5.1 Kundenmaterialien

  • Sie behalten das Eigentum an Ihrem bereits bestehenden geistigen Eigentum, Daten und Materialien
  • Sie gewähren uns eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung Ihrer Materialien ausschliesslich für die Dienstleistungserbringung
  • Wir werden Ihre proprietären Informationen nicht über den Umfang unseres Engagements hinaus offenlegen oder verwenden

5.2 Kundenspezifische Software-Entwicklung

  • Quellcode und IP-Rechte: Für kundenspezifische Software-Entwicklung gehen die Rechte an geistigem Eigentum (einschliesslich Urheberrechte) bei vollständiger Zahlung auf Sie über, sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot mit Lieferdetails spezifiziert
  • Drittanbieter-Komponenten: Software kann Drittanbieter-Bibliotheken oder -Komponenten enthalten, die weiterhin ihren ursprünglichen Lizenzen unterliegen
  • Dokumentation: Alle technischen Dokumentationen, Benutzerhandbücher und Spezifikationen, die für kundenspezifische Arbeit erstellt wurden, gehen mit den Software-Rechten über

5.3 Standardprodukte, Tools und Online-Dienstleistungen

  • Unsere bestehenden Software-Produkte, Frameworks, Tools und Online-Dienstleistungen werden lizenziert, nicht verkauft
  • Standardprodukte und Online-Dienstleistungen bleiben unser geistiges Eigentum unabhängig von Anpassungen
  • Lizenzbedingungen für Standardprodukte und Online-Dienstleistungen sind in separaten Produktvereinbarungen spezifiziert
  • Online-Dienstleistungen können auf Abonnementbasis mit spezifischen Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden
  • Der Zugang zu Online-Dienstleistungen kann gemäss Dienstleistungsvereinbarungen ausgesetzt oder beendet werden

5.4 Pilotprodukte und Prototypen

  • Pilotprodukte und Prototypen bleiben unser geistiges Eigentum, es sei denn, sie werden ausdrücklich übertragen
  • Sie erhalten Evaluierungsrechte während Pilotperioden
  • Jedes Feedback oder Nutzungsdaten können zur Verbesserung unserer Produkte verwendet werden

5.5 Luzid.Tech-Eigentum

  • Unsere Methodologien, Prozesse, bewährte Praktiken und Know-how bleiben unser Eigentum
  • Allgemeine Verbesserungen und Innovationen, die während Engagements entwickelt werden, bleiben bei uns
  • Wir behalten das Recht, allgemeines Wissen und Erfahrungen zu nutzen, die gewonnen wurden

5.6 Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen

  • Beide Parteien erkennen an, dass Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen durch das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützt sind
  • Unbefugte Offenlegung oder Nutzung von Geschäftsgeheimnissen kann zu strafrechtlichen Sanktionen nach schweizerischem Recht führen

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich:

  • Strenge Vertraulichkeit proprietärer Informationen zu wahren
  • Vertrauliche Informationen nur für die beabsichtigten Zwecke zu verwenden
  • Vertrauliche Materialien bei Beendigung zurückzugeben oder zu vernichten
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen überleben die Beendigung für 5 Jahre

7. Datenschutz

7.1 Datenverarbeitungsrollen und Verantwortlichkeiten

Luzid.Tech verwaltet verschiedene Datenkategorien in verschiedenen Kapazitäten:

  • Unsere eigenen Daten: Unternehmensinformationen, Mitarbeiterdaten und Geschäftsunterlagen, wo wir der Datenverantwortliche sind
  • Geschäftskundendaten: Informationen unserer direkten Geschäftskunden, wo wir typischerweise als Auftragsverarbeiter handeln
  • Endbenutzerdaten: Personenbezogene Daten von Privatpersonen, die Kunden unserer Geschäftskunden (der Betreiber) sind, wo wir typischerweise als Unterauftragsverarbeiter handeln

Wichtig: Luzid.Tech ist normalerweise NICHT der Betreiber von Endbenutzer-Dienstleistungen. Unsere Geschäftskunden sind typischerweise die Betreiber und Datenverantwortlichen für die personenbezogenen Daten ihrer Endbenutzer.

7.2 Datenschutz und Rechtskonformität

  • Wir verarbeiten alle Daten in Übereinstimmung mit schweizerischen Datenschutzgesetzen und der DSGVO
  • Unsere Rolle (Verantwortlicher, Verarbeiter oder Unterverarbeiter) ist in jeder Dienstleistungsvereinbarung definiert
  • Siehe unsere Datenschutzerklärung für Details über unseren Umgang mit verschiedenen Datenkategorien

7.3 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

  • Wir empfehlen unseren Kunden dringend, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Engagements zu erstellen und zu teilen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten
  • AVVs sind besonders wichtig, wenn wir Endbenutzerdaten im Auftrag unserer Geschäftskunden verarbeiten
  • Luzid.Tech kann Sie bei der Erstellung eines umfassenden AVV unterstützen, der auf Ihre spezifischen Anforderungen und Compliance-Bedürfnisse zugeschnitten ist
  • AVVs helfen dabei, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten und Verantwortlichkeiten zwischen Datenverantwortlichen, Verarbeitern und Unterverarbeitern zu klären
  • Kontaktieren Sie uns, um AVV-Anforderungen für Ihr Projekt zu besprechen

7.4 Sicherheit

  • Wir implementieren angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Daten
  • Sie sind für Ihre Kontosicherheit und Zugriffskontrollen verantwortlich
  • Datensicherheitsmassnahmen sind in unserer Sicherheitsdokumentation detailliert und können in AVVs enthalten sein

7.5 Sicherheitstests und Audits

  • Wir empfehlen unseren Kunden dringend, Sicherheitstests durchzuführen und unsere Arbeit im Fall technischer Betriebsführung zu auditieren
  • Unabhängige Sicherheitsbewertungen helfen bei der Validierung der Sicherheitslage von Systemen unter unserer Verwaltung
  • Wir begrüssen und unterstützen Drittanbieter-Sicherheitsaudits unserer technischen Betriebsführungsarbeit
  • Audit-Ergebnisse können zur Verbesserung von Sicherheitsmassnahmen und betrieblichen Verfahren verwendet werden
  • Wir können auf Anfrage Dokumentation und Zugang bereitstellen, die für Sicherheitsaudits erforderlich sind

7.6 Branchenspezifische regulatorische Compliance

Bei der Bereitstellung von Dienstleistungen an Kunden in regulierten Branchen hält sich die Gesellschaft an anwendbare regulatorische Anforderungen, wie in der Dienstleistungsvereinbarung spezifiziert:

7.6.1 Finanzdienstleistungs-Compliance

Für Kunden, die Finanzregulierungen unterliegen, erkennt die Gesellschaft anwendbare Anforderungen an und verpflichtet sich zur Einhaltung, einschliesslich:

Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA):

  • Schweizer Bankengesetz und Bankenverordnung Anforderungen für IT-Dienstleister
  • Rundschreiben 2018/3 “Outsourcing - Banken und Versicherer” Compliance wo anwendbar
  • Risikomanagement und operative Risikoanforderungen unter schweizerischen Bankenregulierungen

Finanzregulierungen der Europäischen Union:

  • Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) Technologie- und Datenanforderungen
  • Payment Services Directive 2 (PSD2) Sicherheits- und Authentifizierungsstandards
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anforderungen für Finanzdatenverarbeitung
  • European Banking Authority (EBA) Richtlinien für IKT- und Sicherheitsrisikomanagement

Nordamerikanische Finanzregulierungen:

  • SOX (Sarbanes-Oxley Act) IT-Kontrollen und Dokumentationsanforderungen für US-amerikanische Aktiengesellschaften
  • PCI DSS Compliance für Zahlungskartendatenverarbeitung
  • FFIEC Richtlinien für IT-Dienstleistungsanbieterverwaltung von Finanzinstituten
  • Kanadische Finanzinstitut-Technologie- und Cybersicherheitsanforderungen

7.6.2 Gesundheitswesen und Life Sciences Compliance

Für Gesundheitskunden hält sich die Gesellschaft an anwendbare Gesundheitsdatenschutzanforderungen:

Schweizerische Gesundheitsregulierungen:

  • Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) Gesundheitsdatenbestimmungen
  • Schweizerische Medizinprodukteverordnungen und Qualitätsmanagementsysteme
  • Berufsgeheimnispflichten unter schweizerischen Gesundheitsgesetzen

Europäische Gesundheitsregulierungen:

  • DSGVO Gesundheitsdatenverarbeitungsanforderungen (Artikel 9 besondere Kategorien)
  • Medical Device Regulation (MDR) und In Vitro Diagnostic Regulation (IVDR) wo anwendbar
  • European Medicines Agency (EMA) Datenintegrität und Cybersicherheitsrichtlinien

Nordamerikanische Gesundheitsregulierungen:

  • HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act) Compliance für US-Gesundheitskunden
  • FDA Cybersicherheitsanforderungen für Medizinprodukte-Software
  • Kanadische Personal Health Information Protection Acts (provinzielle Variationen)

7.6.3 Kritische Infrastruktur und Regierungs-Compliance

Für kritische Infrastruktur und Regierungskunden:

Schweizerische nationale Sicherheit:

  • Schweizer Bundesgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen
  • Schweizerische Informationssicherheitsanforderungen für Regierungsauftragnehmer
  • Nationale Cybersicherheitsstrategie-Compliance-Anforderungen

Internationale kritische Infrastruktur:

  • EU Network and Information Systems Directive (NIS-Richtlinie) Anforderungen
  • US Critical Infrastructure Protection Standards und NIST Cybersecurity Framework
  • Kanadische kritische Infrastrukturschutzanforderungen

7.6.4 Zusätzliche regulatorische Frameworks

Die Gesellschaft kann auch andere branchenspezifische Anforderungen wie vereinbart einhalten:

  • ISO 27001 Information Security Management Zertifizierungserhaltung
  • SOC 2 Type II Compliance für Cloud- und SaaS-Dienstleistungen
  • TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) für Automobilkunden
  • Cloud Security Alliance (CSA) Anforderungen für Cloud-Dienstleistungsverwaltung

7.6.5 Regulatorische Compliance-Verfahren

  • Compliance-Bewertung: Die Gesellschaft bewertet regulatorische Anforderungen während der Projektinitiierung
  • Dokumentation: Alle regulatorischen Compliance-Massnahmen werden dokumentiert und dem Kunden bereitgestellt
  • Schulung: Gesellschaftspersonal, das an regulierten Engagements arbeitet, erhält entsprechende Compliance-Schulungen
  • Überwachung: Laufende Compliance-Überwachung und Berichterstattung wie von anwendbaren Regulierungen gefordert
  • Vorfallmeldung: Sofortige Benachrichtigung über potentielle regulatorische Compliance-Vorfälle
  • Drittanbieter-Validierung: Unterstützung für regulatorische Audits und Drittanbieter-Compliance-Bewertungen

7.6.6 Compliance-Beschränkungen

  • Regulatorische Compliance-Anforderungen müssen in der Dienstleistungsvereinbarung klar spezifiziert werden
  • Zusätzliche Compliance-Kosten können separat wie in den Engagement-Bedingungen spezifiziert berechnet werden
  • Die Compliance-Verpflichtungen der Gesellschaft beschränken sich auf direkt bereitgestellte Dienstleistungen und erstrecken sich nicht auf die allgemeine regulatorische Compliance des Kunden
  • Der Kunde bleibt für die Gewährleistung der allgemeinen regulatorischen Compliance seiner Geschäftstätigkeiten verantwortlich

8. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

8.1 Unsere Gewährleistungen

Die Gesellschaft erklärt und gewährleistet hiermit, dass:

  • Alle Dienstleistungen professionell und handwerklich gemäss Industriestandards und bewährten Praktiken durchgeführt werden
  • Alle Lieferobjekte wesentlich den in der anwendbaren Dienstleistungsvereinbarung dargelegten Spezifikationen entsprechen
  • Die Gesellschaft alle notwendigen Rechte, Lizenzen und Befugnisse besitzt, um die hierin betrachteten Dienstleistungen zu erbringen
  • Die Leistung der Gesellschaft hierin keine Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt

8.2 Haftungsausschlüsse

  • PILOT- UND BETA-PRODUKTE WERDEN STRIKT AUF “WIE BESEHEN” UND “WIE VERFÜGBAR” BASIS OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDER ART BEREITGESTELLT
  • DIE GESELLSCHAFT SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG AUS
  • KEINE GARANTIE FÜR UNUNTERBROCHENE, FEHLERFREIE ODER SICHERE DIENSTLEISTUNGSVERFÜGBARKEIT
  • BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG: Für die technische Betriebsführung von Software, die nicht aktiv von uns gewartet wird, bieten wir begrenzte Gewährleistung, die nur unsere betrieblichen Verfahren, Überwachung und ordnungsgemässe Konfigurationsverwaltung gemäss dokumentierten Spezifikationen und Industriebesten Praktiken abdeckt. Wir schliessen ausdrücklich alle Gewährleistungen bezüglich der zugrunde liegenden Software-Funktionalität, Sicherheitsschwachstellen, Kompatibilitätsproblemen oder Eignung für den Zweck jeder Softwareanwendungen aus, die wir nicht entwickelt, verfasst haben oder nicht aktiv warten

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Haftungsobergrenze

  • Die Gesamthaftung der Gesellschaft für alle Ansprüche, Schäden, Verluste und Klagegründe, die aus oder in Verbindung mit einer Dienstleistungsvereinbarung oder der Bereitstellung von Dienstleistungen entstehen, ob vertraglich, deliktisch oder anderweitig, übersteigt nicht die Gesamtgebühren, die vom Kunden tatsächlich an die Gesellschaft für die spezifischen Dienstleistungen gezahlt wurden, die zu solchen Ansprüchen führen, während des zwölf (12) Monatszeitraums unmittelbar vor dem Ereignis, das zur Haftung führt
  • Für Dienstleistungen mit Gebühren unter CHF 10.000 ist die Haftung auf CHF 10.000 begrenzt
  • Mehrere Ansprüche aus derselben Ursache werden als ein einziger Anspruch behandelt

9.2 Haftungsausschlüsse

Soweit nach anwendbarem schweizerischem Recht und internationalen Rechtsprinzipien maximal zulässig, haftet keine Partei für:

  • Indirekte, Folge-, besondere oder Strafschäden
  • Entgangene Gewinne, Einnahmen oder Geschäftsmöglichkeiten
  • Datenverlust oder Geschäftsunterbrechung (ausser wenn durch unsere grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht)
  • Drittansprüche oder -schäden
  • Schäden aus höherer Gewalt

9.3 Service Credits anstelle von Schäden

  • Für laufende Dienstleistungen mit Service Level Agreements (SLAs) führt das Verfehlen vereinbarter Leistungsindikatoren typischerweise zu Service Credits anstatt zu Haftung
  • Service Credits werden wie im anwendbaren SLA spezifiziert berechnet und stellen das ausschliessliche Rechtsmittel für SLA-Verstösse dar

9.4 “Wie besehen” Haftungsausschluss

  • Pilot-Produkte und Beta-Software werden “WIE BESEHEN” ohne Gewährleistungen jeder Art bereitgestellt
  • Wir schliessen alle ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen Gewährleistungen einschliesslich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung aus
  • Keine Garantie für ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb

9.5 Ausnahmen zu Haftungsbeschränkungen

Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:

  • Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten
  • Tod oder Personenschäden verursacht durch unsere Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen
  • Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums
  • Kriminelle Handlungen oder Betrug
  • Ansprüche, die unter zwingendem schweizerischem Recht nicht ausgeschlossen werden können

9.6 Schadloshaltung

  • Sie verpflichten sich, uns gegen Ansprüche schadlos zu halten, die aus Ihrem Missbrauch unserer Dienstleistungen, der Verletzung dieser AGB oder der Verletzung von Rechten Dritter entstehen
  • Wir werden Sie gegen gültige Ansprüche schadlos halten, dass unsere Standarddienstleistungen Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen

9.7 Schadensbegrenzungspflichten

Beide Parteien haben die Pflicht, Schäden zu begrenzen und müssen angemessene Schritte unternehmen, um Verluste zu minimieren.

10. Laufzeit und Beendigung

10.1 Laufzeit

  • Beratungsengagements: Wie in SOW oder Angebot mit Lieferdetails spezifiziert
  • Pilotprogramme: Typischerweise 30-90 Tage
  • Produkte: Abonnement oder unbefristet wie vereinbart

10.2 Beendigung

Jede Partei kann beenden:

  • Aus wichtigem Grund mit 30 Tagen Ankündigung
  • Sofort bei wesentlicher Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 15 Tagen behoben wird
  • Sofort bei Insolvenz oder Geschäftseinstellung

10.3 Auswirkungen der Beendigung

  • Ausstehende Gebühren werden sofort fällig
  • Mindestvertragslaufzeit: Für Verträge mit spezifizierten Mindestlaufzeitbedingungen schuldet der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders in der Dienstleistungsvereinbarung angegeben, den gesamten verbleibenden Vertragswert bei Beendigung durch eine der Parteien, unabhängig von tatsächlich verbrauchten Dienstleistungen
  • Rückgabe vertraulicher Materialien
  • Angemessene Übergangsunterstützung (wenn angefordert und bezahlt)

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

  • Diese Vereinbarung unterliegt den materiellen Gesetzen der Schweiz und wird nach diesen ausgelegt, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts
  • Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen
  • Falls direkte Verhandlungen innerhalb von dreissig (30) Tagen keine Lösung des Streits bringen, verpflichten sich die Parteien hiermit, solche Streitigkeiten der bindenden Mediation durch die Handelskammer Basel gemäss deren dann geltenden Handelsmediation-Regeln zu unterwerfen
  • Nur bei Scheitern der Mediation kann jede verbleibende Streitigkeit der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte von Basel-Stadt, Schweiz, unterworfen werden, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich dieser Gerichtsbarkeit und diesem Gerichtsstand zu

11.2 Gesamte Vereinbarung

  • Diese Vereinbarung bildet zusammen mit allen anwendbaren SOWs, Angeboten mit Lieferdetails, Dienstleistungsvereinbarungen und hierin ausdrücklich durch Verweis einbezogenen Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Verständnisse, Vereinbarungen, Verhandlungen, Darstellungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich
  • Alle vorherigen Verhandlungen, Darstellungen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die hierin nicht ausdrücklich einbezogen sind, werden hiermit ersetzt und sind ohne Kraft oder Wirkung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bestellungen oder anderen Dokumenten gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich akzeptiert

11.3 Änderungen und Modifikationen

  • Keine Modifikation, Änderung oder Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von ordnungsgemäss autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet
  • Wir können diese AGB periodisch mit 30 Tagen Ankündigung für laufende Dienstleistungen aktualisieren
  • Fortgesetzte Nutzung von Dienstleistungen nach Ankündigung stellt Akzeptanz der aktualisierten Bedingungen dar

11.4 Höhere Gewalt

  • Keine Partei haftet für Versäumnisse oder Verzögerungen in der Leistung unter dieser Vereinbarung, die auf Umstände ausserhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei zurückzuführen sind
  • Ereignisse höherer Gewalt umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, staatliche Massnahmen, Cyberangriffe, Pandemien, Epidemien, Arbeitsstreiks, Infrastrukturausfälle oder andere Umstände ausserhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei
  • Die von höherer Gewalt betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über solche Umstände und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen zu mildern und die Leistung so bald wie vernünftigerweise praktikabel wieder aufzunehmen

11.5 Abtretung und Unterauftragsvergabe

  • Keine Partei darf ihre Rechte oder Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, übertragen oder delegieren, vorausgesetzt, dass jede Partei diese Vereinbarung an eine Tochtergesellschaft oder in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten kann
  • Die Gesellschaft kann qualifizierte Unterauftragnehmer und Drittanbieter-Dienstleister beauftragen, um hierin Dienstleistungen zu erbringen, vorausgesetzt, dass die Gesellschaft vollständig für die Handlungen und Unterlassungen solcher Unterauftragnehmer haftet, als wären sie ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen
  • Sie dürfen Zahlungsverpflichtungen nicht ohne unsere Zustimmung abtreten

11.6 Salvatorische Klausel

  • Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, gilt diese Bestimmung als von dieser Vereinbarung getrennt, und die verbleibenden Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft
  • Jede ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige, rechtmässige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die soweit möglich die wirtschaftlichen, geschäftlichen und anderen Zwecke der ungültigen Bestimmung erreicht

11.7 Verzicht

  • Das Versäumnis, eine Bestimmung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf zukünftige Durchsetzung dar
  • Verzichte müssen schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet werden

11.8 Mitteilungen

  • Alle rechtlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben oder E-Mail an die in der Vereinbarung angegebenen Adressen zugestellt werden
  • Mitteilungen gelten als zugestellt bei Lieferung oder 3 Geschäftstage nach Versendung

12. Endbenutzer-Bedingungen für benutzerorientierte Produkte

12.1 Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für Endbenutzer (Privatpersonen und Geschäftsbenutzer), die auf unsere benutzerorientierten Produkte, Anwendungen und Dienstleistungen über Plattformen zugreifen, die von unseren Geschäftskunden betrieben werden.

12.2 Produktzugang und -nutzung

  • Berechtigung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um unsere Produkte zu nutzen. Benutzer unter 18 Jahren benötigen elterliche Zustimmung
  • Benutzerinformationen: Sie müssen genaue, aktuelle Informationen bereitstellen, wenn dies für die Produktfunktionalität erforderlich ist
  • Zugriffssicherheit: Sie sind für die Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit von Anmeldedaten oder Zugriffsmethoden verantwortlich
  • Verbotene Aktivitäten: Sie dürfen unsere Produkte nicht für illegale Aktivitäten, Identitätstäuschung oder unbefugte Zugriffsversuche verwenden

12.3 Benutzerdaten und Datenschutz

  • Datenverantwortlicher: Unser Geschäftskunde (der Betreiber) ist typischerweise der Datenverantwortliche für Ihre persönlichen Informationen
  • Datenverarbeitung: Wir verarbeiten Ihre Daten als Unterauftragsverarbeiter im Auftrag des Betreibers
  • Datenschutzrechte: Kontaktieren Sie den Dienstleistungsbetreiber für datenschutzbezogene Anfragen oder Bedenken. Für Fragen zu unseren Datenschutzpraktiken siehe unsere Datenschutzerklärung
  • Datenaufbewahrung: Benutzerdaten werden gemäss den Datenaufbewahrungsrichtlinien des Betreibers aufbewahrt

12.4 Produktverfügbarkeit und Support

  • Service-Level: Benutzerorientierte Produkte werden “wie verfügbar” über den Betreiber bereitgestellt
  • Support: Für Produktprobleme kontaktieren Sie zuerst das Support-Team des Dienstleistungsbetreibers
  • Wartung: Produkte können für Wartung oder Updates vorübergehend nicht verfügbar sein

12.5 Akzeptable Nutzung für Endbenutzer

Endbenutzer verpflichten sich, nicht:

  • Zugriffsdaten mit unbefugten Personen zu teilen
  • Zu versuchen, Sicherheitsmassnahmen oder Zugriffskontrollen zu umgehen
  • Produkte zur Verbreitung von Malware, Spam oder schädlichen Inhalten zu verwenden
  • Geltende Gesetze oder Vorschriften zu verletzen
  • Das ordnungsgemässe Funktionieren unserer benutzerorientierten Produkte zu beeinträchtigen

12.6 Zugangsbeendigung

  • Durch Benutzer: Sie können die Zugangsbeendigung über den Betreiber beantragen
  • Durch Betreiber: Der Dienstleistungsbetreiber kann den Zugang für Verstösse aussetzen oder beenden
  • Durch Luzid.Tech: Wir können den Zugang aus Sicherheitsgründen oder bei AGB-Verstössen aussetzen
  • Daten bei Beendigung: Die Behandlung von Benutzerdaten folgt den Löschrichtlinien des Betreibers

12.7 Haftungsbeschränkung für Endbenutzer

  • Unsere Haftung gegenüber Endbenutzern ist im gleichen Umfang beschränkt wie in Abschnitt 9 spezifiziert
  • Wir haften nicht für Handlungen oder Entscheidungen des Dienstleistungsbetreibers
  • Endbenutzer sollten Beschwerden oder Ansprüche primär an den Dienstleistungsbetreiber richten

12.8 Kontakt für Endbenutzer

Für technische Probleme mit benutzerorientierten Produkten:

  • Primärer Kontakt: Das Support-Team Ihres Dienstleistungsbetreibers
  • Sekundärer Kontakt: contact [at] luzid [punkt] tech (nur für technische Produktprobleme)
  • Datenschutzfragen: Siehe unsere Datenschutzerklärung oder kontaktieren Sie uns unter contact [at] luzid [punkt] tech

13. Kontaktinformationen

Luzid.Tech GmbH
E-Mail: contact [at] luzid [punkt] tech

Für Serviceanfragen, Support oder Datenschutzfragen kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannten Kanäle.

INKRAFTTRETEN: 1. Juli 2025
LETZTE AKTUALISIERUNG: 22. Juni 2025